Ortsgericht & Schiedsmänner
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz.
Sie sind u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Abschriften und Kopien, öffentlicher und privater Urkunden
- Schätzungen des Wertes von Immobilien und anderer Gegenstände
- Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses
- Erstellen von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht
Die Gemeinde Gründau ist in zwei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:
Ortsgericht Gründau I
(zuständig für Lieblos, Rothenbergen und Niedergründau)
Ortsgerichtsvorsteher
Bernd Rückriegel, wh: Am Pechofen 15, Ortsteil Lieblos,
Tel. 06051 13069 oder 06051 8203 - 21.
Ortsgericht Gründau II
(zuständig für Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Breitenborn und Gettenbach)
Ortsgerichtsvorsteher:
Karl-Heinz Peil, wh: Gewerbestraße13, Ortsteil Mittel-Gründau,
Tel. 06058 8711.
Schiedsmann
Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt, um zivilrechtliche Fälle zu schlichten.
Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt.