Bußgeldstelle
Sie haben ein Verwarnungsgeld oder eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren erhalten?
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren läuft komplett automatisch, so dass es in der Regel Sinn macht, einfach zu warten, bis Post vom Ordnungsamt oder dem Regierungspräsidium Kassel ins Haus kommt.
Dort finden Sie jeweils Aktenzeichen und Name des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin. Bei Verwarngeldangeboten sollte man generell berücksichtigen, dass die Bußgeldstelle für den Fall, dass man dem Verwarngeldangebot nicht zustimmt, ohne weitere Äußerung einen Bußgeldbescheid erlassen kann, der dann meistens teurer ist als das Verwarngeldangebot, da auch der Verwaltungsaufwand für Bußgeldverfahren ungleich höher ist als bei den automatisierten Verwarngeldverfahren.
Was da so auf Sie zukommen kann, können Sie im Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums nachschlagen.
Gesetzliche Grundlagen: Ordnungswidrigkeitsgesetz und jeweilige Gesetze, gegen die ein Verstoß vorliegt und geahndet wird.