Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Wer ein Feuerwerk, außer an Silvester, abbrennen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ordnungsbehörde.
Ein Feuerwerk darf nur von Personen abgebrannt werden, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 SprengG oder nach § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sind.
Notwendige Unterlagen:
Schriftlichen Antrag mit genauen Angaben (Antragsteller, Datum, Angaben über Abbrennort, Art, Anzahl und Umfang des Feuerwerks, Entfernungsangaben zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen)
Lageplan vom Abbrennort mit genauen Angabe der Örtlichkeit,
Der Antrag ist 4 Woche vor dem Abbrennen einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.