Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Beglaubigungen von Originalen, Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten und Unterschriften.
Beglaubigungen von Originalen
Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/ Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann von uns erstellt werden.
Gebühr:
2,50 Euro je Beglaubigung
Beglaubigung von Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten
Hinweis:
Eine Personenstandsurkunde aus der Bundesrepublik darf grundsätzlich nur der Standesbeamte ausstellen und beglaubigen, der das betreffende Personenstandsbuch führt.
Ausnahme: Personenstandsurkunden für Rentenangelegenheiten können vom Einwohnermeldeamt bescheinigt werden. (Original hat vorgelegen)
Beglaubigung von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie persönlich im Einwohnermeldeamt vollzogen wird. Hierzu bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit.
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