Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
In Hessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit über 50.000 Einwohnern für die Bearbeitung der Aufgaben nach dem Bewachungsgewerbe zuständig. Wer ein Bewachungsunternehmen im Main-Kinzig-Kreis (ausgenommen Stadt Hanau) betreiben bzw. gründen möchte, erhält im Folgenden die notwendigen Informationen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) werden folgende Unterlagen für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.) im Original benötigt:
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Sachkundenachweis der IHK
aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit den vom Gesetzgeber festgelegten Mindestdeckungssummen
ggf. Auszug aus dem Handels- / Genossenschaftsregister
Die Bearbeitung des Antrags nimmt 4-6 Wochen in Anspruch, da weitere Auskünfte von anderen Behörden eingeholt werden müssen.
Mitarbeiter, die in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt werden sollen, sind der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit (ca. 4-6 Wochen vorher) zu melden, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung und Genehmigung erfolgen darf. Weitere Informationen dazu befinden sich unter dem Punkt "Wächtermeldung nach § 9 Abs. 2 BewachV"
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