Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Mitarbeiter, die in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt werden sollen, sind der zuständigen Behörde (Gewerbeamt des Main-Kinzig-Kreises) nach § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit (ca. 4 bis 6 Wochen vorher) zu melden, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung und Genehmigung erfolgen darf.
Eine vorherige Beschäftigung stellt einen Verstoß gegen das gesetzlich vorgeschriebene präventive Beschäftigungsverbot dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 € geahndet werden. Mehrere Verstöße können zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit und damit zur Schließung des Betriebs führen.
Benötigte Unterlage zur Überprüfung von Wachpersonen:
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis der IHK bzw. sonstige vergleichbare Nachweise
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.