Bestimmung eines Ehenamens
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau bzw. des 1. oder 2. Ehegatten sein.
Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel: Sonja Winter, geb. Sonne & Johannes Winter
oder: Sonja Sonne & Johannes Sonne, geb. Winter
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Winter
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Sonne-Winter
oder: Sonja Sonne & Johannes Winter-Sonne
oder: Sonja Sonne-Winter & Johannes Winter
oder: Sonja Winter-Sonne & Johannes Winter
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.
Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an.