Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Der Behinderten-Ausweis ist der Ausweis, der durch das Versorgungsamt ausgestellt wird und der aussagt zu wie viel Prozent der Inhaber "behindert" ist. Antragsformulare gibt es im Rathaus.
Der Behinderten-Parkausweis wird im Rathaus den Behinderten ausgestellt, welchen durch das Versorgungsamt auf dem Behinderten-Ausweis bzw. im Bescheid entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung "aG" bzw. die Sehbehinderung "Bl" bescheinigt wurde.
Dieser Ausweis, und nur dieser, berechtigt zum Parken auf den gesondert ausgewiesenen "Schwerbehinderten-Parkplätzen" mit dem bekannten Rollstuhlfahrersymbol. Zur Antragstellung ist außerdem ein Lichtbild neueren Datums mitzubringen.
Informationen über andere Sonderparkausweise erhalten Sie im Rathaus.
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