Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse, Personenkraftwagen) genehmigungspflichtig und gebührenpflichtig.
Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr auch wenn er nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt ist sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusse) ist der für den Sitz des Antragstellers zuständige Regierungspräsident.
Genehmigungsbehörden für den Taxen- und Mietwagenverkehr, den Ferienzielreiseverkehr mit PKW und Ausflugsfahrten mit PKW sind die unteren Verkehrsbehörden (Magistrate der kreisfreien Städte, Gemeindeverwaltungen der Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, in allen übrigen Fällen die Landräte).
Die notwendigen Unterlagen, die bei der Antragstellung vorzulegen können bei den Sachbearbeitern erfragt werden. Gesetzliche Grundlagen: Personenbeförderungsgesetz
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