Gefahrgutüberwachung
Die Gefahrgutüberwachung obliegt im Rahmen eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes, der bei der Gemeinde Linsengericht angesiedelt ist.
Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk sind folgende Städte und Gemeinden angeschlossen: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Freigericht, Gelnhausen, Gründau, Hasselroth, Jossgrund, Linsengericht, Schlüchtern, Sinntal, Steinau an der Straße und Wächtersbach.
Bei Fragen zur gesamten Palette der Gefahrgutüberwachung bzw. Beförderung wenden Sie sich bitte an die beiden Sachbearbeiter, die im Rathaus Linsengericht erreichbar sind.
Adolf Herchet
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
Tel.: 06051 / 709-162
Fax: 06051 / 709-963
Heike Müller
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
Tel.: 06051 / 709-162
Fax: 06051 / 709-963