Auf zwei Ebenen sind alle Dienststellen der Gemeinde auf kurzen Wegen erreichbar. Im Foyer wird über aktuelle kommunale Geschehnisse via Bildschirm berichtet.
Auch für die Freizeit bietet Gründau viel. Rad- und Wanderwege, Sporthallen, Tennisplatz, Schützenhaus, Kegelheim und vieles mehr - Entdecken Sie selbst.
Mit der A 66 und der B 457 stehen den Gründauer Bürgern denkbar beste Straßenverbindungen zur Verfügung. Dies war auch Grund für zahlreiche Bürger, aus dem Ballungsraum um Frankfurt wegzuziehen und sich in Gründau niederzulassen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Das gleiche Recht haben sie u. a. zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Der Antrag wird in der Regel durch die Baufirma eingereicht. Die Genehmigung enthält Auflagen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
Sie beabsichtigen, Feste, Märkte oder Umzüge durchzuführen, für die Straßen, Wege oder Plätze, teilweise oder ganz, zeitweilig gesperrt werden müssen, da durch Aufbauten, Besucher oder Fahrzeuge der eigentliche öffentliche Straßenverkehr so behindert wird, dass er umgeleitet werden muss. Hierunter fallen z.B. das Musikfest, Weihnachtsmärkte, Laternenumzüge u.v.m.
Schriftlicher Antrag mindestens 3 Wochen vor Beginn mit folgendem Inhalt und Unterlagen:
Bezeichnung der auszuführenden Arbeiten bzw. Veranstaltung
Beginn und Ende der Arbeiten/Veranstaltung
Angaben über die Dauer der Vor- und Nachbereitung der Baustelle bzw. Aufbauten etc.
genaue Ortsbezeichnung mit Lageplan
Umfang der benötigten Absperrflächen/Stellflächen/Streckenplan bei Umzügen
Verantwortlicher Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer
Angabe des Verantwortlichen oder bei Umzügen der Sicherungskräfte
Vorlage eines Beschilderungs- und Umleitungsplanes
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