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Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.09.2021 fördert die Gemeinde Gründau
in allen Ortsteilen aus gemeindlichen Haushaltsmitteln dorferneuernde Maßnahmen, die den anliegenden Richtlinien entsprechen.
Damit soll die Wohn- und Lebensqualität in den Ortslagen gestärkt werden.
Es werden Gebäude gefördert, von denen wesentlich erkennbare Bauteile vor 1950 errichtet wurden.
Förderungsfähige Maßnahmen entnehmen Sie bitte den anliegenden Richtlinien zur finanziellen Förderung von dorferneuernden Maßnahmen.
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