Eheschließung & Trauungen

Eheschließung

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den ’schönsten Tag Ihres Lebens‘?

Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.

Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.

Unsere Trauräume sind: Trauzimmer im Rathaus Ortsteil Gründau-Lieblos, Trauräume auf dem Hofgut Hühnerhof im Ortsteil Gründau-Gettenbach.

Auch Trauungen Freitagnachmittags sowie an Samstagen sind bei uns kein Problem: Fragen Sie einfach nach freien Terminen.

Und wenn Sie schon verheiratet sind, können Sie bei uns nachsehen, welches Ehejubiläum als nächstes ansteht.

 

Vor wem kann die Ehe geschlossen werden?
Eine Ehe darf in Deutschland nur vor einem Standesbeamten – auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen  – geschlossen werden (obligatorische Zivilehe).

 

Ausnahme:
Verlobte, von denen keiner Deutscher ist, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der von den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Vor diesem entscheidenden Schritt sollten Sie sich selbstverständlich mit dem/der Zukünftigen diesbezüglich geeinigt haben.

Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit nennen wir Ihnen unsere Trautermine auf Anfrage telefonisch.

Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie leider nicht in Gründau, sondern im Ausland heiraten wollen.

Der erste ‚amtliche Schritt‘ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden.

Planen Sie für das Gespräch 30 bis 45 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die Andere/n erklären. Einen Vordruck dieser so genannten Beitrittserklärung erhalten Sie im Standesamt.

Die Anmeldung wird vom Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Gründau wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen – kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Gründau heiraten möchten.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen. Bei der Anmeldung geht es nicht darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ‚Ehehindernisse‘ entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Eheanmeldung hat 6 Monate Gültigkeit – das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.

Eine Terminreservierung für die Eheschließung kann i.d.R. aber auch schon vor diesen 6 Monaten erfolgen. Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Terminwunsch zu besprechen.

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Gründau haben



Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre beglaubigten Abschriften aus Ihren jeweiligen Geburtenbüchern und Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

1. wenn der Hauptwohnsitz nicht Gründau ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes ‚zur Vorlage beim Standesamt‘. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

2. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
  • und einen Nachweis über die vorausgegangenen Ehen:
    eine Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehen mit Auflösungsvermerk oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsmerk der Vorehe.



Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Gründau aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Heiratsurkunde oder das vorzulegende Eheregister jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen – leider – weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten ist verwitwet und hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden



Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr

Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

Verfahrensablauf

Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.

Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Für die anschließende Entgegennahme der Erklärungen über die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.


Voraussetzungen


Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll.

 

Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 63 bis 94 Euro an (vgl. Nr. 61312 bis 61322 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport).


Nach erfolgter Antragstellung kann ab 01.10.2017 die Umwandlung (Eheschließung) erfolgen:

in den Büroräumen des Standesamtes Gründau

im Trauraum des Standesamtes

bei einem anderen Standesamt



Rechtsgrundlage

§§ 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3, §§ 14 bis 16, § 17a Personenstandsgesetz
§§ 28 f. Personenstandsverordnung
§ 20a Lebenspartnerschaftsgesetz
§§ 1309, 1353, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch
Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts


Was sollte ich noch wissen?

Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Die Sprechstunden des Standesamtes sind:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau bzw. des 1. oder 2. Ehegatten sein.

Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel: Sonja Winter, geb. Sonne & Johannes Winter
oder: Sonja Sonne & Johannes Sonne, geb. Winter

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Winter

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiel: Sonja Sonne & Johannes Sonne-Winter
oder:
 Sonja Sonne & Johannes Winter-Sonne
oder: Sonja Sonne-Winter & Johannes Winter
oder: Sonja Winter-Sonne & Johannes Winter

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.


Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an.

Eheschließungstermin
Eheschließungen finden bei uns Montag bis Freitagvormittag statt.

Auf Wunsch des Brautpaares können auch donnerstags um 15:00 Uhr, an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen durchgeführt werden, sofern ein Standesbeamter zur Verfügung steht. Die Eheschließungsuhrzeit legt der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fest.

In unserer Gebührenübersicht erfahren Sie auch, welche Kosten auf Sie zu kommen

Kosten einer Eheschließung
Ganz kostenlos ist eine standesamtliche Hochzeit nicht.

Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. gibt es ein oder mehrere ausländische Rechte zu beachten, wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

In der Regel müssen Sie mit mindestens 120 Euro rechnen. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden, Stammbuch oder bei Sonderwünschen kann Ihre Trauung auch etwa das Doppelte oder mehr kosten.

Die Trauung im Hochzeitsraum des Rathauses in Gründau kostet keinen Aufpreis. Findet die Trauung außerhalb des Rathauses z.B. im Hofgut Hühnerhof oder im Heckers statt sind die Gebühren der Gebührentabelle zu entnehmen und die Miete für die Räumlichkeit, im Hofgut oder Heckers, an die Pächter zu entrichten.

Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.

Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein ‚Ehefähigkeitszeugnis‘, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z.B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 47 Euro. In anderen Ländern reichen schon Ihr Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde aus.

Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.

Hier können Sie auch für Ihre im Ausland geschlossene Ehe ein deutsches Personenstandsregister anlegen lassen.

Die Heiratsurkunde/Eheurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung.

Einer aktuellen Eheurkunde/Eheregisterauszug ist zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen.

Brautpaare erwartet an ihrem „schönsten Tag im Leben“ ein Wohlfühlambiente.

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?
Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den „schönsten Tag Ihres Lebens“?

Heiraten im Frühling
Liebe und Frühling passen gut zusammen, denn das, was wir am Frühling schätzen, das gibt uns auch die Liebe. Die Liebe schenkt Wärme und neuen Elan, zudem vermittelt sie uns Hoffnung und Lebensmut.

Weil der Frühling zu einem Symbol für die Liebe geworden ist, wird der Monat Mai gerne als Heiratsmonat gewählt. Die Menschen stehen an einem Neuanfang, sie fühlen sich beschwingt von der erlebten Wärme und sind überzeugt, lauter sonnige Tage vor sich zu haben. Sie glauben an sich, an den anderen und an die Beziehung und legen schon allein dadurch die Basis für eine glückliche Ehe.

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den ’schönsten Tag Ihres Lebens‘?

Unser Hochzeitsraum im Rathaus im Gründauer Ortsteil Lieblos bietet momentan 24 Personen inklusive Brautpaar und Trauzeugen Platz. Nach der Hochzeit kann ein kleiner Sektumtrunk erfolgen. Unsere Terrasse bietet bei schönem Wetter ein herrliches Ambiente, um Ihre Zeremonie mit Sekt und Fotos ausklingen zu lassen.

Eheschließungen finden in Gründau von Montag bis Freitag vormittags statt. Auf Wunsch des Brautpaares führt das Standesamt Gründau auch Donnerstagnachmittag um 15:00 Uhr, Freitagnachmittag und an Samstagen Eheschließungen durch, sofern ein Standesbeamter zur Verfügung steht. Die Uhrzeit legt das Standesamt fest.

Unser Standesamt steht Ihnen bei Ihrem Schritt in die Ehe mit Rat und Tat zur Seite. Termine zur Eheschließung können vorab mit Frau Schinzel abgesprochen werden.

Oder möchten Sie sich lieber außerhalb des Rathauses das Ja-Wort geben?
Dies ist im Heckers, Am Golfplatz 1 in der Gemarkung Mittel-Gründau und natürlich weiterhin im Hofgut Hühnerhof im Ortsteil Gettenbach, möglich.

Unsere Standesbeamten stehen Ihnen bei Ihrem Schritt in die Ehe mit Rat und Tat zur Seite.

 

Unser Hochzeitsraum
bietet in der Regel unser Hochzeitsraum im Rathaus in Gründau 34 Personen inklusive Brautpaar und Trauzeugen Platz.

Eheschließungen finden bei uns Montag bis Freitag am Vormittag oder an Donnerstagen um 15:00 Uhr statt.

 

Auf Wunsch des Brautpaares können auch an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen durchgeführt werden, sofern ein Standesbeamter*in zur Verfügung steht. Eine Terminreservierung für die Eheschließung kann i.d.R. auch schon vor den sechs Monaten der Eheanmeldung erfolgen. Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Terminwunsch zu besprechen. Die Eheschließungsuhrzeit legt das Standesamt fest. Wünsche werden, wenn möglich, gerne berücksichtigt.

 

Im Anschluss an die Trauung kann ein kleiner Sektumtrunk erfolgen. Unsere Terrasse bietet bei schönem Wetter ein herrliches Ambiente, um Ihre Zeremonie mit Sekt und Fotos beim Standesamt ausklingen zu lassen. Bei schlechtem Wetter kann der Sektumtrunk im Foyer stattfinden. Stehtische und Sektgläser sind vorhanden. Den Sekt müssten Sie mitbringen.

 

Oder möchten Sie lieber außerhalb des Rathauses im Gut Hühnerhof im Ortsteil Gettenbach oder im Restaurant „Heckers“, Am Golfplatz 1 in der Gemarkung Mittel-Gründau sich das Ja-Wort geben?

 

Auch hier kann eine Terminreservierung für die Eheschließung i.d.R. schon vor den sechs Monaten der Eheanmeldung erfolgen. Bitte rufen Sie uns an, um Ihren Terminwunsch zu besprechen. Auf Wunsch des Brautpaares können an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen Eheschließungen durchgeführt werden, sofern ein Standesbeamter/In zur Verfügung steht. Die Eheschließungsuhrzeit legt das Standesamt fest. Wünsche werden, wenn möglich, gerne berücksichtigt.

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

Haben Sie hierzu noch weitere Fragen, rufen Sie uns an:

Petra Schinzel

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: