Trinkwasserversorgung Gründau: Aus eigenen Brunnen

Allgemeines

Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für rund 15.000 Einwohner ist eine hochkomplexe, technische Daueraufgabe. Die Gemeinde Gründau betreibt hierfür ein weitverzweigtes Netz von ca. 110 km Länge sowie 7 Hochbehälter mit einem Gesamtfassungsvermögen von 3.130 m³. Über 4.700 Hausanschlüsse liefern wir täglich frisches Trinkwasser aus eigenen Gründauer Brunnen –24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Seit dem 01.07.2025 wird die technische Betriebsführung durch die Stadtwerke Gelnhausen (SWG) im Auftrag der Gemeinde durchgeführt. Unser Ziel: Maximale Ausfallsicherheit durch modernste Instandhaltungs-Standards und lückenlose Qualitätsüberwachung.

Bei Druckabfall, sichtbaren Rohrbrüchen im öffentlichen Straßenraum oder massiven Störungen der Wasserversorgung kontaktieren Sie umgehend die Leitstelle der Stadtwerke Gelnhausen: Notfall-Hotline (24 Stunden): 06051 838 01 Hinweis zur Zuständigkeitsgrenze:Die Verantwortung des Wasserversorgers endet am Hauptwasserzähler. Für Leckagen und Rohrbrüche innerhalb der privaten Hausinstallation (hinter der Wasseruhr) kontaktieren Sie bitte ein lokales SanitärFachunternehmen.

Wenn Sie einen neuen Trinkwasseranschluss/Reparatur, Bauwasseroder einen Gartenwasserzählerbeantragen möchten, nutzen Sie bitte unser zentrales Online-Portal. Die technische Prüfung und Realisierung erfolgt nach der OnlineBeauftragung über das Portal der EAM durch unseren Partner, die Stadtwerke Gelnhausen.

oder scannen Sie den abgebildeten QR-Code mit Ihrem Mobilgerät.

Für eine reibungslose Antragstellung empfehlen wir unsere PDF-Schritt-für-Schritt Anleitung

Wichtige Hinweise für Antragsteller:

Kosten: Beachten Sie, dass für die Bearbeitung und Abnahme Gebühren gemäß der aktuellen Verwaltungskostensatzung anfallen.

 

Zutrittsrecht: Mit der Antragstellung erklären Sie sich bereit, den Beauftragten der Stadtwerke Gelnhausen gemäß Satzung Zutritt zu Ihren technischen Anlagen zu gewähren.

Technische Beratung zum Wasserhausanschluss Stadtwerke Gelnhausen GmbH

FAQ: Warum wir keine neuen Gartenwasserzähler installieren?

Die Sicherheit der Wasserversorgung endet nicht an der Grundstücksgrenze, sondern umfasst die gesamte Installation. Gartenleitungen bergen spezifische Risiken: Das Stagnationsrisiko: Gartenanschlüsse werden oft über Monate hinweg besonders im Winter –nicht genutzt. Wasser, das länger als 72 Stunden in der Leitung steht, gilt als „Stagnationswasser“. Gefahr durch Biofilme: In diesen ruhenden Leitungsabschnitten (sogenannten Totsträngen) können sich Biofilme bilden. Diese sind ein idealer Nährboden für Bakterien wie Pseudomonas aeruginosa.

Rückverkeimung: Es besteht das Risiko, dass Keime aus dem Gartenbereich in die zentrale Hausinstallation oder sogar in das öffentliche Netz zurückwandern.

Unsere Empfehlung für Ihre Sicherheit Obwohl diese Maßnahme primär der Vorsorge dient, stützt sie sich auf geltende Standards und unsere Satzung:

1. Keine Neuinstallationen: Zum Schutz des Gesamtsystems werden ab sofort keine neuen Gartenwasserzähler mehr genehmigt.

2. Freiwilliger Rückbau: Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, bereits vorhandene Gartenwasserzähler sowie die dazugehörigen Zuleitungen proaktiv und fachgerecht zurückzubauen. Dies ist der sicherste Weg, Stagnationsbereiche in Ihrer Hausinstallation dauerhaft zu eliminieren. Rechtlicher Hintergrund Gemäß §5 Abs. 3 unserer Wasserversorgungssatzung (WVS) sind Wasserverbrauchsanlagen so zu betreiben, dass Beeinträchtigungen der Wassergüte ausgeschlossen sind. Die Vermeidung von Stagnation entspricht zudem dem aktuellen Stand der Technik (DVGW-Regelwerk W 551-4). Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Trinkwasserqualität in Gründau gemeinsam auf höchstem Niveau zu halten.

Die Überwachung der Oberflächengewässer ist eine wichtige Aufgabe zum Schutz unserer Umwelt und der Gewässerqualität. In Hessen wird diese Aufgabe von den zuständigen Wasserbehörden wahrgenommen. Dabei stehen insbesondere die Überprüfung der Ammonium-, Nitrat- und Phosphorwerte im Fokus, da diese Stoffe wesentliche Indikatoren für die Wasserqualität darstellen.

 

In unserem Bundesland Hessen führt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) im Auftrag des Landes regelmäßige Beprobungen durch. Diese Untersuchungen umfassen auch zwei spezifische Stellen im Gemeindegebiet von Gründau:

 

  • Gründau im Bereich Hain-Gründau: Diese Messstelle befindet sich direkt an der Gründau in der Nähe des Ortsteils Hain-Gründau. Hier werden regelmäßig Wasserproben entnommen, um die Wasserqualität zu überwachen und mögliche Verunreinigungen frühzeitig zu erkennen.
  • Birkigsbach am südwestlichen Gemarkungsrand von Rothenbergen: Diese zweite Messstelle liegt am Birkigsbach, einem weiteren wichtigen Gewässer in unserer Gemeinde. Auch hier erfolgen regelmäßige Probenahmen und Analysen der Wasserqualität.
  • Gründau im Bereich Langenselbold: Diese Messstelle befindet sich an der Gründau im Bereich Langenselbold. Obwohl diese nicht direkt im unmittelbaren Gemarkungsgebiet von Gründau liegt, liefert sie wertvolle Daten zur Wasserqualität und ergänzt die Überwachung der umliegenden Gewässer.

 

Nach aktuellen Auskünften der unteren Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises (MKK) weisen die Messungen an beiden Standorten keine Unregelmäßigkeiten auf. Die gemessenen Werte liegen im unbedenklichen Bereich, was bedeutet, dass keine signifikanten Verunreinigungen durch Ammonium, Nitrat oder Phosphor vorliegen.

 

Die Messergebnisse sind für die Öffentlichkeit zugänglich und können im Internet eingesehen werden. Auf der Website des HLNUG unter dem Messdatenportal für Fließgewässer finden Interessierte detaillierte und regelmäßig aktualisierte Informationen zu den Messergebnissen. Ein direkter Link zu diesem Messportal ist auch auf der Homepage der Gemeinde Gründau im Bereich „Rathaus & Bürgerservice“ unter der Rubrik „Trinkwasser“ integriert.

 

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, verzichtet die Gemeinde Gründau auf die Erstellung eines eigenen Überwachungskonzepts sowie auf die Durchführung eigener Messungen. Stattdessen stützt sich die Gemeinde auf die professionell durchgeführten und umfassend dokumentierten Messungen des HLNUG. Dies stellt sicher, dass die Überwachung der Gewässerqualität effektiv und kosteneffizient erfolgt.

 

Für weitere Informationen und zur Einsicht der aktuellen Messdaten besuchen Sie bitte die Website des HLNUG oder nutzen Sie den direkten Link auf unserer Gemeindehomepage.

Die Gemeinde Gründau wird die Messung des Trinkwasserverbrauchs ab sofort mit digitalen Funkwasserzählern durchführen. Der Austausch wird von unseren beauftragten Fachunternehmen in den kommenden 1 – 2 Jahren vorgenommen. Die Eichfrist von Wasserzählern beträgt 6 Jahre. Der Austausch aller ca. 4.800 in Gründau eingebauten Wasserzählern wird ca. 2 Jahre dauern.

Zum Einbau kommt ein geeichter digitaler Funkwasserzähler des Typs Hydrus 2.0 der Firma Diehl. Informationen zu diesem Produkt können Sie gerne hier nachlesen. Der Funkwasserzähler speichert diverse Verbrauchswerte für einen gewissen Zeitraum, die von außerhalb des Gebäudes, z.B. durch einen Ableser der Gemeinde, per Funk abgerufen werden können. Die Datenübermittlung ist durch Verschlüsselung vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt.

Die wesentlichen Vorteile für die Wasserkunden sind: Für die Ablesung des Zählers ist kein Ablesekarte oder eine Terminvereinbarung mehr erforderlich. Damit entfällt im Regelfall auch das Risiko, dass sich Betrüger unter dem falschen Vorwand der Zählerablesung Zutritt zur Verbrauchsstelle verschaffen. Außerdem können Wasserverluste durch Rohrbrüche oder Geräteschäden in der Hausinstallation automatisch erkannt werden und dem Verbraucher (z.B. Hausbesitzer) wichtige Hinweise geben.

Die wesentlichen Vorteile für die Gemeinde Gründau sind: Die Ablesung der Zählerstände erfolgt schneller und stichtagsgenau. Die Abrechnung wird durch direkte Erfassung der digitalen Messdaten vereinfacht.

Weitere Informationen rund um das Thema Funkwasserzähler finden Sie in den nachfolgenden Frequently Asked Questions (FAQs):

Welche Vorteile bietet der Einsatz von Funkwasserzählern?
Die neuen Funkwasserzähler bieten für Wasserkunden folgende Vorteile:
Für die Ablesung des Zählers ist Ihre Mitwirkung nicht mehr erforderlich. Terminvereinbarungen oder eine Mitteilung des Zählerstandes an die Gemeinde Gründau entfällt.
Der Funkwasserzähler erfasst die Messdaten durch Ultraschall, wodurch im Gerät nur wenig Verschleiß entsteht, so dass die Zähler weniger stör- und reparaturanfällig sind
Möglichkeit der Erkennung sowie Alarmierung einer Leckage

Welche Verbrauchswerte werden im Zähler gespeichert?
Der Funkwasserzähler registriert folgende Daten für eine gewisse Dauer: Zählernummer, Datum und Uhrzeit, Verbrauchswerte wie Gesamtvolumen, Vorwärtsvolumen, Rückwärtsvolumen und minimaler/maximaler Durchfluss sowie Wassertemperatur, Fehlermeldungen und der Systemstatus des Zählers.
Die aktuellen Daten können Sie über das digitale Display des Funkwasserzählers anzeigen lassen. Das Display ist zur Schonung der Gerätebatterie inaktiv. Die Aktivierung ist beschrieben.

Wie kann die Displayanzeige des Zählers aktiviert werden?
Um das Display Ihres Zählers zu aktivieren, müssen Sie zuerst die Displaykappe öffnen. Anschließend muss der optische Taster betätigt werden und Sie können sich durch betätigen des optischen Tasters durch das Menü schalten. Den optischen Taster finden Sie auf der Vorderseite des Zählers, unter der Abdeckklappe. Eine genaue Beschreibung finden Sie hier.

Wie werden die Daten vom Funkwasserzähler abgerufen?
Die im Zähler gespeicherten Daten werden per Funksignal unidirektional an den Ableser gesendet. Hierzu muss sich der Ableser in der Nähe der Verbrauchsstelle befinden, diese aber nicht betreten („Walk-by-Verfahren“). Der Abruf der elektronischen Daten erfolgt im Regelfall einmal jährlich turnusgemäß zum Zweck der Abrechnung. Darüber hinaus ist ein anlassbezogener Abruf möglich, wenn beispielsweise auf Grund eines Rohrbruchs oder anderen Gefahrenanlässen die elektronischen Daten benötigt werden.

Wie hoch ist die Funkleistung?
Der verwendete Funkwasserzähler sendet mit einer Leistung von ca. 7 Milliwatt (mW). Durch die Bundesnetzagentur sind bis zu 25 mW erlaubt.
Zum Vergleich: Ein Babyphone sendet mit ca. 10mW, Bluetooth mit ca. 100mW, ein W-LAN-Router mit ca. 100-200mW, ein Schnurlostelefon mit ca. 250mW. Ein Mobiltelefon sendet mit einer Leistung von 1000-2.000 mW.
Der Zähler sendet zudem nicht dauerhaft, sondern nur in regelmäßigen Abständen (ca. alle 14 Sekunden) Funksignale aus. Eine Funksequenz dauert zwischen 4 bis 15 Millisekunden. Zwischen den Aussendungen ist eine Sendepause einzuhalten, die mindestens tausendfach länger ist als eine Funksequenz bzw. Aussendung. Der Funkzeitraum eines Zählers beträgt somit maximal nur ca. 85 Sekunden pro Tag.

Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Datenübertragung per Funk ist über eine 128-Bit-Verschlüsselung mit wechselndem Funkschlüssel vor unberechtigtem Zugriff gesichert. Die verschlüsselten Datenpakete werden im Rechenzentrum der Gemeinde Gründau entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzinformation der Gemeinde Gründau.
Die eingesetzten Funkwasserzähler entsprechen den geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz. Unter folgendem Link finden Sie hierzu eine Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI).

Das Trinkwasser der Gemeinde Gründau ist ein streng kontrolliertes Lebensmittel von höchster Güte. Wir gewinnen unser Wasser zu 100 % aus eigenen, regionalen Brunnenanlagen. Um Ihnen jederzeit eine kompromisslose Reinheit und Versorgungssicherheit zu garantieren, unterliegt unser gesamtes Netzgebiet –von der Förderung über die Hochbehälter bis zu Ihrem Hausanschluss –einem engmaschigen, professionellen Qualitätsmanagement.

 

Unsere proaktiven Kontrollmechanismen und Spülpläne sichern eine dauerhaft hohe Wasserqualität. In enger Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachlaboren und unter Aufsicht des Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreises führen wir kontinuierliche physikalisch-chemische und mikrobiologische Untersuchungen gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch. Das Ergebnis: Ein sicheres, klares und gesundes Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger in Gründau.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die detaillierten und aktuellen Prüfberichte (Vollanalysen) für Ihr jeweiliges Versorgungsgebiet transparent zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Analyse passend zu Ihrem Wohnort: 

 

  • Versorgungsgebiet 1 (VG 1): Hain-Gründau, Lieblos, Mittel-Gründau, Niedergründau, Rothenbergen
  • Versorgungsgebiet 2 (VG 2): Breitenborn A.W.
  • Versorgungsgebiet 3 (VG 3): Gettenbach

Für die temporäre Wasserentnahme aus dem öffentlichen Netz stellt die Gemeinde Gründau spezielle Standrohre zur Verfügung. Da die Sicherheit unserer Trinkwasserinfrastruktur oberste Priorität hat, erfolgt die Vergabe nach strengen hygienischen und technischen Qualitätsstandards.

 

HYGIENESCHUTZ & NETZINTEGRITÄT

Zum Schutz vor Rückverkeimung dürfen im gesamten Gemeindegebiet ausschließlich gemeindeeigene Standrohre eingesetzt werden. Unsere Geräte sind mit zertifizierten Rückflussverhinderern ausgestattet, die den hohen Anforderungen des DVGWRegelwerks entsprechen. Die Nutzung privater oder fremder Standrohre ist aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt.

 

Wir möchten Ihre Wartezeiten am Bauhof so kurz wie möglich halten. Daher haben wir den Prozess für Sie digital optimiert:

  1. Anfrage per E-Mail: Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an Herrn Vadim Dyakov.
  2. Datenübermittlung: Geben Sie in der E-Mail direkt Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer an.
  3. Vorbereitung: Wir pflegen Ihre Daten direkt in unser System ein und bereiten den Mietvertrag für Sie vor.
  4. Vertrag & Kaution: Zum vereinbarten Termin unterzeichnen Sie im Rathaus (Büro 11) den Mietvertrag und hinterlegen die Kaution in der Kasse.
  5. Abholung: Im Anschluss kann das Standrohr zum vereinbarten Zeitpunkt am Bauhof abgeholt werden.

 

 

KONDITIONEN AUF EINEN BLICK

  • Kaution: 500,00 Euro
  • Kontakt & Terminierung: Vadim Dyakov vadim.dyakov@gruendau.de

 

 

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Standrohrausgabe ohne vorherige Terminbestätigung und Datenerfassung nicht möglich ist.

Hier finden Sie wissenswertes rund um unser Nahrungsmittel Nr.1 – Das Trinkwasser.

Die Kurzfilme stammen vom „Wasserportal“ des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Hier werden aktuelle Themen und Aufgaben der Wasserversorgung einfach und verständlich erläutert.

Was ist eigentlich Wasserhärte?

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Trinkwasserqualität

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Trinkwasser-Installation im Wohnhaus

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Im Falle eines Informations-und Beratungswunsches wird um Terminvereinbarung mit dem Bauamt gebeten